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Brandschutz



In der Landesbauordnung ist festgelegt welche Mindestanforderungen an den baulichen oder „konstruktiven“ Brandschutz von Gebäuden gestellt werden.

 

Bei kleinen Gebäuden wie z.B. Einfamilienhäusern werden die tragenden und raumabschließenden Bauteile nach den Anforderungen der Bauordnung ausgebildet.

 

Für größere Gebäude erstellt ein Brandschutzfachingenieur den Brandschutznachweis der die Schutzziele definiert. Für komplexe Gebäude werden Brandschutzkonzepte erstellt, die bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen vereinen. Diese müssen von einem anerkannten Sachverständigen geprüft und von den Behörden akzeptiert werden.

 

In unserem Ingenieurbüro setzen wir die Vorgaben der Landesbauordnung und des Fachingenieurs in der Statischen Berechnung und unseren Ausführungszeichnungen um. Durch die Anwendung von zertifizierten Brandschutzprodukten und die Ausbildung von qualifizieten Bauteilen nach DIN 4201 erbringen wir anschließend den Nachweis des konstruktiven Brandschutzes.

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